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So, 10:13 Uhr
11.02.2018
In die Luft gehen:

Das kleine Einmaleins für Drohnenflieger

Akku aufladen, Smartphone einrichten und in die Luft gehen: Der Betrieb einer Kameradrohne ist simpel. Günstige Modelle erleichtern Fotografen und Videofilmern den Einstieg in himmlische Sphären. Bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm benötigen sie zudem keinerlei Genehmigung...

Nordhäuser Seenlandschaft von oben (Foto: privat) Nordhäuser Seenlandschaft von oben (Foto: privat)
Wer sich erstmals in die Vogelperspektive begibt, sollte sich dennoch vorab mit ein paar Punkten vertraut machen. CHIP FOTO-VIDEO fasst Tipps und Regeln für spannende Luftbilder zusammen.

Abstrakte Bilder Top-down

Drohnen erreichen jeden erdenklichen Blickwinkel. Besonders interessant: die klassische Vogelperspektive. Einfach den Kopter direkt über das gewünschte Motiv bewegen und die Kamera senkrecht nach unten neigen. Linien, Abgrenzungen und Farben bringen interessante Perspektiven in Fotos. Bei Bewegtbildern sorgt schon die Aufnahme entlang einer Achse, seitwärts, gerade nach oben oder auch rückwärts in Videos für mehr Dynamik.

Gestaltungsgrundsätze an vorderster Front

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Nicht nur am Boden, auch in der Luft gelten verschiedene Gestaltungsgrundsätze. Neben der Aufteilung nach der Drittelregel und einer bewussten Farbkomposition ist besonders das Verhältnis von Vorder- und Hintergrund spannend. Tiefflieger profitieren über der Wasseroberfläche oder der Mitte eines Sees von ungewohnten Perspektiven, die die Mächtigkeit eines untersichtigen Bildes beziehungsweise Motivs unterstreichen.

Dateiformate

Analog zum Fotografieren mit DSLR oder DSLM stellen manche Kameradrohnen Piloten vor die Wahl des Dateiformates. Wer Wert auf eine umfangreiche Nachbearbeitung legt, sollte Bilder im unkomprimierten RAW-Format speichern. Bei Filmaufnahmen gilt: Die Auflösung hängt von der geplanten Nachbearbeitung ab. Höher aufgelöste Videos verkraften eine nachträgliche Veränderung des Bildausschnittes besser; benötigen aber mehr Speicherplatz.

Umfassende Vorbereitung

Für Flüge stehen normalerweise rund 20 Minuten Akkuleistung zur Verfügung – je nach Speicher sogar 30. In den meisten Fällen reicht das aus, um das gewünschte Motiv einzufangen. Extra-Tipps der CHIP FOTO-VIDEO-Redaktion: Motive vorab auf Satellitenaufnahmen sichten spart Zeit und Leistung. Wer längere Touren plant, sollte sich Ersatzakkus zulegen.

Zeit und Sicht im Visier

In Deutschland sind Drohnenflüge grundsätzlich nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang erlaubt. Abgesehen von der Tageszeit sollte die Sicherheit immer an erster Stelle stehen: „Fliegen Sie daher in jedem Fall auf Sicht und nur bei gutem Wetter“, empfiehlt Moritz Wanke, stellvertretender Chefredakteur CHIP FOTO-VIDEO. „Feuchtigkeit ist der Feind jeder Elektronik und kann Drohnen schwer beschädigen. Ein respektvoller Umgang mit Menschen und Umwelt versteht sich ohnehin von alleine.“
Autor: red

Kommentare
H.Freidenker
11.02.2018, 11.45 Uhr
Sehr gefährliche und leichtsinnige Aussage!
Bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm benötigen sie zudem keinerlei Genehmigung.... ???

denn:
1. Zum betreiben eines Flugmodells über 250 Gramm,ist eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich.
2. Es gilt eine Kennzeichnungspflicht für jedes Flugmodell, die nicht brennbar sein darf und den Eigentümer des Flugobjektes eindeutig bestimmt. (eine Art Kennzeichen)
3. Speziell für Drohnen / Multikopter, gilt eine Maximalflughöhe von 100 Meter.
4. Der Überflug von Natur-und Landschaftsschutzgebieten ist nur mit Sondergenehmigungen möglich.
5. In der Nähe von Wohnbebauungen, ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers nötig, von dessen Grundstück aus gestartet wird und weiterhin die Genehmigung der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke überflogen werden sollen.

Auf diese 5 Punkte, ein bischen Verantwortung voraus gesetzt, hätte der Verfasser des Beitrages mindestens hinweisen sollen.
Paulinchen
11.02.2018, 16.04 Uhr
Die Verordnung sieht auch eine Kennzeichnungspflicht und verschiedene Flugverbote vor.
Wer braucht den Kenntnisnachweis?
Alle Personen, die eine Drohne oder ein Modellflugzeug mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht starten lassen wollen, brauchen den Führerschein, den die Behörden Kenntnisnachweis nennen.
Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um ihn erwerben zu können. Eine Pilotenlizenz genügt ebenfalls als Nachweis.
Es kann auch eine Bescheinigung über eine Einweisung in einem Luftsportverband ausgestellt werden. Diese ist lediglich für Flugmodelle gültig, aber auch schon 14-Jährige können sie erhalten.
Wie bekommt man diesen Führerschein?
Der Kenntnisnachweis wird von Stellen bescheinigt, die dafür vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sind. Bislang (Stand: 27. September) gibt es bundesweit 18 solcher Stellen, darunter etwa Flugschulen und Ingenieurbüros. Die Zertifizierung hat aber erst im Juli begonnen, es dürften daher noch einige hinzukommen.
Was muss man lernen?
Die künftigen Drohnenpiloten müssen in der Regel Prüfungsfragen in einem Fragebogen ausfüllen. Die Fragen können aber auch mündlich oder online beantwortet werden. Es werden Fragen in den Fachgebieten Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation gestellt.
Was passiert, wenn man ohne Führerschein erwischt wird?
Es drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro.
Welche Vorschriften gibt es noch?
Ab 1. Oktober müssen Drohnen ab 250 Gramm gekennzeichnet werden, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Namen und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette stehen. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt wird.
Wo dürfen Drohnen fliegen?
Unbemannte Fluggeräte dürfen nur in Sichtweite und bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. In und über sensiblen Zonen sind Drohnenflüge verboten, zum Beispiel an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Einrichtungen wie Gefängnissen und Industrieanlagen.

Nun kann sich jeder Interessent für eine solche Drohne überlegen, ob sich der Kauf lohnt!
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