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Fr, 11:44 Uhr
28.07.2017
Höhere Rechtssicherheit stärkt Handel und Gastronomie

Erleichterungen bei WLAN-Hotspots

Die Abschaffung der Haftung von Anbietern öffentlicher WLAN-Hotspots durch die kürzliche Änderung des Telemediengesetzes bringt Erleichterungen für Gewerbetreibende und begünstigt einen Digitalisierungsschub im Einzelhandel. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt begrüßt die Novellierung und setzt nun auf eine praxisnahe Umsetzung...


An öffentlichen Plätzen wie Rathäusern und Bibliotheken, in Hotels oder Cafés nutzen immer mehr Menschen kostenfreie WLAN-Hotspots. Das Fehlen eines solchen Internetzugangs kann für Handel und Gastgewerbe inzwischen zu einem Wettbewerbsnachteil führen.

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„Die neue Regelung vereinfacht den Ausbau drahtloser Internetzugänge im öffentlichen Raum und stellt gerade für gewerbliche Anbieter Haftungserleichterungen und mehr Rechtssicherheit dar“, begrüßt Professor Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt, die Gesetzesänderung. Wer einen Internetzugang anbiete, soll nicht mehr dafür haften müssen, wenn Nutzer darin etwa illegal Filme oder Musik verbreiten. Auch bräuchten Anbieter von WLAN-Hotspots diese nun nicht mehr verschlüsseln und mit Schadensersatzforderungen
oder Abmahngebühren rechnen.

Für den Handel sei entscheidend, dass die Netze nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssten, denn dadurch würden Kunden abgeschreckt und die digitalen Angebote viel weniger genutzt. „Eine aktuelle Studie des Instituts für Handelsforschung zu vitalen Innenstädten belegt, dass ein freier WLAN-Zugang der am häufigsten gewünschte und nahezu selbstverständlich geforderte digitale Service für Kunden ist“, so Grusser.

In Bezug auf sogenannte Netzsperren schränke das neue Gesetz allerdings die Freiheit der Betreiber weiterhin ein. So könnten Rechteinhaber verlangen, dass bestimmte Internetseiten in dem konkreten Netz gesperrt werden, wenn über diese Seiten Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. „Dies birgt die Gefahr, dass der Betreiber eine Vielzahl von Sperranordnungen realisieren muss. Das ist sehr aufwändig und für versiertere Nutzer außerdem leicht zu umgehen“, kritisiert der IHK-Chef.

Restaurantgäste, Innenstadtkunden oder Touristen sollten jedoch stets vorsichtig beim Einwählen in einen öffentlichen Hotspot sein. Daten könnten abgegriffen oder Schadsoftware auf das Mobilgerät eingeschleust werden. Wer sich in ein öffentliches WLAN einlogge, sollte deshalb einige Sicherheitstipps beachten und beispielsweise keine vertraulichen Daten über den Hotspot abrufen oder freigeben. In der Erfurter Innenstadt könnten Touristen, Bürger oder Geschäftsleute bislang an über 11 Hotspots für 30 Minuten kostenfrei im Internet surfen. Zudem seien alle Niederflur-Straßenbahnen mittlerweile mit kostenlosem WLAN ausgestattet.
Autor: red

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